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Zeitarbeiter werden weiterhin diskriminiert

September 1, 2010

Obwohl das AGG, Allgemeine Gleichheitsgesetz die Diskriminierung nach Herkunft, Hautfarbe, Alter und Geschlecht ausschließt, tun Gewerkschaften, Unternehmer und Politiker so, als gebe es das AGG nicht.

Deutlich wird das am Mindestlohn für die Zeitarbeiter. So verweigert sich die FDP generell einem Mindestlohn für Zeitarbeiter obwohl sie weiß, dass ab dem 01.05.2011 auch aus anderen europäischen Ländern Zeitarbeiter nach Deutschland verliehen werden dürfen. „Die Notwendigkeit einer Lohnuntergrenze begründete Weiß“ – Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion – „mit der europaweiten Freizügigkeit für Arbeitnehmer vom 1. Mai 2011 an“.(1)

„Die deutschen Zeitarbeitfirmen haben Tarifverträge mit den Gewerkschaften für Stundenlöhne von mindestens 7,60 Euro im Westen Deutschlands und von 6,40 bis 6,65 Euro im Osten“. (1) Was eine klare Diskriminierung der Zeitarbeiter aus den neuen Bundesländern zum Ausdruck bringt und eigentlich schon längst vor den EU-Gerichtshof gehört. Warum deutsche Gewerkschaften so eine Diskriminierung akzeptieren ist unklar, denn solche Tarifverträge könne nur eines Aussagen, ihr im Osten gehört nicht zu uns im Westen.

Und noch unverständlicher wird die Haltung der Liberalen, denn „allein die Zustimmung des Koalitionspartners FDP fehle noch“ heißt, dass man selbst diesen Hungerlohn nicht mal absichern will. da sage noch einer, bei uns gelte der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit, oder gleiches Recht für alle.

SDchon erschütternd, auf welchem Niveau hier der Mindestlohn diskutiert wird, der eigentlich schon längts für alle Deutschen einheitlich sein müsste und ins StGB gehört, § 266 a unter Absatz 5 gehört, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Abspruch ohne fristliche Begrenzung auf 8,50 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde hat.

§ 266 a, Absatz 6, Satz 2, jder Arbeitgeber, der gegen den Mindestlohn por Arbeitsstunde verstößt, wird mit einem Bußgeld vom zehnfachen des Mindestlohnes  je Arbeitsstunde bestraft, notflass wird ihm die im Wiederholungsfalle die Gewerbelizens entzogen oder die Ausübung eines Gewerbes verboten.

So einfach geht das, wenn man übersichtliche und klare Regelung für die Existenz von Menschen schaffen will, doch wer will das schon in der deustchen Politik 2010? Die Kontrolle des Mindestlohnes gehört dann auch in die Hände des Ombudsmannes gegen Mobbing und Verstöße des AGG.

1)http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE68008420100901